Überblick über Barrierefreiheit für Websites – BITV, WCAG & Co.

Eine Webseite sollte für jeden Menschen möglichst zugänglich sein. Schon mit dem Einhalten grundsätzlicher Standards können wir eine weitgehende Zugänglichkeit erreichen. Aber woher kommen diese Standards? Wir führen in die grundlegenden Begriffe ein, stellen WAI, WCAG und BITV vor und zeigen Wege, Barrierefreiheit zu prüfen.

Beispiele für Einschränkungen und Barrieren

Es existieren zahlreiche Barrieren, die im Zusammenhang mit Barrierefreiheit im Internet häufig in vier Kategorien eingeteilt werden. Wir haben für jede Kategorie drei typische Beispiele für Barrieren aufgeführt.

Visuelle Einschränkungen

Akustische Einschränkungen

Motorische Einschränkungen

Kognitive Einschränkungen

Diese Einschränkungen treten auf:

Wir sollten uns viel mehr bewusst machen, dass alle oben genannten Einschränkungen unter bestimmten Umständen auch auf Menschen ohne Behinderung zutreffen. Eine barrierefreie Website ist somit für alle Menschen besser nutzbar.

Quelle: Microsoft Inclusive Design

Die WAI definiert Barrieren und setzt den Maßstab WCAG

Das »World Wide Web Consortium« (W3C) erarbeitet seit 1994 technische Standards für den »World Wide Web« (WWW) genannten Teil des Internets, der aus einem System von Hypertext-Dokumenten, also Webseiten besteht.

Innerhalb des W3C entstand 1997 die »Web Accessibility Initiative« (WAI) deren Hauptaufgabe darin besteht, das WWW für alle Menschen möglichst zugänglich zu gestalten. Um diese Zugänglichkeit bewerten zu können, müssen Bedingungen und Eigenschaften für diese Zugänglichkeit definiert werden. Das WAI hat mit den »Web Content Accessibility Guidelines« (WCAG), den »Richtlinien für barrierefreie Webinhalte«, hierfür einen Standard geschaffen.

Die Richtlinien sind in vier Prinzipien unterteilt:

  1. Wahrnehmbar
  2. Bedienbar
  3. Verständlich
  4. Robust

Für jedes dieser Prinzipien gibt es Richtlinien mit sogenannten »success criteria«, also Erfolgskriterien. Diese wiederum werden in drei Konformitätsstufen eingeteilt, die sog. Level A, AA und AAA. Jede Stufe erfüllt alle an sie gestellte Erfolgskriterien und die der darunterliegenden Level.

2018 erschienen die WCAG 2.1. Sie ergänzen die Erfolgskriterien der WCAG 2.0 um 17 neue, so dass es insgesamt 78 sind. 50 davon decken das Level AA ab.

Die Bezeichnung »Richtlinien« weist auf den freiwilligen Aspekt hin, jeder kann (und sollte) sich an sie halten, muss es aber nicht.

Die BITV bestimmt zu erfüllende Anforderungen

Die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) definiert für alle Websites öffentlicher Einrichtungen (Bund, Länder und Kommunen) die einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben, um als barrierefrei bewertet zu werden. 2019 wurde die BITV 2.0 veröffentlicht. Sie basiert grundlegend auf der »Europäischen Richtlinie 2016/2102«, welche die europäische Norm »EN 301 549« beinhaltet. In diese wiederum fließen unter anderem die 50 AA-Kriterien der WCAG 2.1 ein.

Daneben stellt die BITV 2.0 Anforderungen, die über das AA-Level hinausgehen, aber nicht unbedingt den AAA-Kriterien entsprechen. Grundsätzlich geht es darum, dass ein nach formalen Kriterien barrierefreier Zugang nicht mit einer guten Nutzbarkeit gleichzusetzen ist. Wir begeben uns hier auf ein recht komplexes Niveau, das nur bedingt hilfreich für diejenigen ist, welche keine BITV-konformen Webseiten umsetzen müssen.

Wer mehr wissen möchte, findet bei »barrierefreies-webdesign.de« eine gute, nicht ganz so juristisch trockene Darstellung der BITV 2.0. Ein weiterer Beitrag vom gleichen Autor Jan Hellbusch gibt den »Stand der Technik« im Spannungsfeld von WCAG und BITV gut wieder.

Im Juni 2025 tritt darüber hinaus das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure, verschiedene Dienstleistungen und Produkte barrierefrei in Verkehr zu bringen.

Die BIK-Tests liefern Anleitungen zum Überprüfen

In der deutschsprachigen Umsetzung von Barrierefreiheit sind die BIK-Tests ziemlich bekannt. Unter dem Kürzel BIK für »barrierefrei informieren und kommunizieren« sind verschiedene Projekte und Initiativen durchgeführt worden. Über lange Zeiträume öffentlich gefördert, ist der BIK-Prüfungsverbund auch Dialogpartner für diverse Interessenvertretungen. Auch von daher geben die BIK-Projekte die Weiterentwicklung von WCAG und BITV wieder und werden von Zeit zu Zeit aktualisiert. Am bedeutendsten sind in diesem Zusammenhang sicherlich die beiden erhältlichen Tests:

Tatsächlich handelt es sich um die gleichen Prüfschritte und Erfolgskriterien, auch die Kosten sind gleich. Der Markt für offizielle Testverfahren und Gutachten setzt in Deutschland auf der vergleichsweise großen Bedeutungshoheit der BIK auf.

Der WCAG-Test ist für alle Webseiten sinnvoll, die nicht der BITV unterliegen. Die zu erfüllenden Kriterien der Konformitätsstufe AA haben sich international als ausreichend durchgesetzt.

Beide Tests sind in drei Varianten durchführbar:

Kleine Begriffsverwirrung

Wie schon erklärt bauen alle Initiativen der W3C auf dem Begriff Accessibility auf. Das bedeutet Zugänglichkeit. Im deutschen Sprachraum ist das Wort so nicht übernommen worden, stattdessen hat sich der Begriff Barrierefreiheit durchgesetzt. Dadurch schwingt nicht ganz derselbe Bedeutungsraum mit: Barrierefreiheit ist entweder absolut erfüllt oder nicht. Die durch Erfüllung der WCAG-Konformitätsstufen eigentlich sinnvoller als »barrierearm« umrissene Annäherung hat sich nicht durchgesetzt. In der Beschäftigung mit dem Thema entstehen dadurch teils falsche Erwartungen, teils unnötig hohe Hürden, was die Umsetzbarkeit betrifft.

Je mehr sich der selbstverständliche, alltägliche Umgang mit dem WWW in der allgemeinen Wahrnehmung durchgesetzt hat, desto mehr verändert sich der Fokus von einem nachträglichen Erkennen und Beseitigen von Barrieren hin zu einem Ansatz, der eine uneingeschränkte Zugänglichkeit bereits von vornherein im Gestalten bspw. einer Webseite berücksichtigt. Inclusive Design ist eine Bezeichnung dafür, eine weitere, nicht trennscharf abzugrenzende Universelles Design.

Stark vereinfachte Visualisierung der Begriffe im Kontext von Barrierefreieheit im Internet

Die Barrierefreiheit einer Webseite messen

Ein als »BITV-Selbstbewertung« durchgeführter BIK-Test mit der Zielsetzung WCAG-AA-Erfüllung gibt eine verlässliche Auskunft über bereits erreichte und noch fehlende Kriterien. Für eine Nutzung, die fortgesetztes Arbeiten ermöglicht, muss man sich registrieren. Schon mit der Demo-Version können wir aber eine aussagekräftige Momentaufnahme für eine Webseite erreichen.

Die deutschsprachige Synchronisierung der BITV 2.0 mit den weiterhin in Bewegung befindlichen EU-Normen und WCAG sowie die schon erwähnte Nachführung durch die BIK-Projekte sorgen für eine mitunter erhebliche Verzögerung. Wer mit englischsprachigen Checklisten einen eigenständigen Accessibility Audit durchführen kann, ist daher möglicherweise mit bspw. diesen Checklisten besser beraten:

Auch mit diversen Browser-Tools können wir ziemlich detaillierte Informationen zur Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit von Webseiten sammeln. Eine sehr umfangreiche Liste bietet das W3C mit der Web Accessibility Evaluation Tools List oder eine Liste von »Digital A11Y«.

Hier zeigen wir euch eine Auswahl an Tools, die wir regelmäßig einsetzen:

Fazit

Jeder Mensch kann zumindest situativ eingeschränkt sein. Die Beachtung der Richtlinien für Barrierefreiheit führt zu einer deutlich verbesserten Benutzbarkeit (Usability) für ALLE Menschen, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Deshalb sollten wir diese Maßnahmen in unsere Entwicklungsprozesse aufnehmen und von Anfang an mitdenken.

Geschrieben von Raimund Büchner

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Raimund ist oft die erste Ansprechperson bei kulturbanause. Er kümmert sich hauptsächlich um die Betreuung und Beratung unserer bestehenden als auch künftigen Kundschaft. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Design nicht unmittelbar sichtbarer Dinge: Struktur und Inhalte. Projekte unterstützt er daher vor allem in der Anfangsphase in Bereichen wie Informationsarchitektur, UX-Design und Content Strategy.

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