Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Web Design-Projekte

Stand: 7.1.2022, PDF-Version

A. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen Herrn Jonas Hellwig, Reichenberger Str. 29, 10999 Berlin, (nachfolgend „kulturbanause“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzende Regelungen können in dem Angebot von kulturbanause festgelegt werden. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen in dem Angebot Vorrang.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit kulturbanause ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.
  3. kulturbanause ist ein Anbieter für Webdesign und -entwicklung sowie Programmierung. Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem Angebot von kulturbanause.
  4. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von kulturbanause einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von kulturbanause erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen, Off-Page-Suchmaschinen-Optimierungen, Domainregistrierungsgebühren, Hostinggebühren, Suchmaschinen-Marketing-Kampagnen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
  5. Es bestehen keine Pflichten seitens kulturbanause, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
  6. kulturbanause ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
  7. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und damit nicht gegenüber Privatpersonen.
  8. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind somit nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome.
  9. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Arbeit mit Fremdsoftware, kann kulturbanause nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel zur Leistung von kulturbanause sind. Eine Anpassung in der Zukunft zur Herstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit nicht Gegenstand des Vertrages, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  10. Der Kunde ist nur berechtigt, den von kulturbanause erbrachten Vertragsgegenstand für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Der vereinbarte Zweck ergibt sich aus dem Angebot von kulturbanause auf Grundlage des Kunden.
  11. Soweit kulturbanause nach einer Besprechung mit dem Kunden diesem ein Besprechungsprotokoll zusendet, wird dieses verbindlich, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen widerspricht.

B. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und kulturbanause zustande, indem der Kunde das Angebot in der letzten Fassung unterzeichnet und dies an kulturbanause übermittelt (bspw. per E-Mail).
  2. kulturbanause wird dem Kunden den Zugang des unterzeichneten Angebotes bestätigen.

C. Kosten, Zahlung

  1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von kulturbanause. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
  2. kulturbanause behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.
  3. Vorschuss-, Zwischen- und Endrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

D. Vertragspflichten des Kunden, Freistellung

  1. Der Kunde stellt kulturbanause die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung.
  2. kulturbanause ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist kulturbanause für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist kulturbanause nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
  3. Sollten Dritte kulturbanause wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, kulturbanause von jeglicher Haftung freizustellen und kulturbanause die Kosten zu ersetzen, die kulturbanause wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  4. kulturbanause erbringt keine Datensicherung. Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die alleinige Pflicht des Kunden, alle seine Daten, Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung soll vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von kulturbanause, soweit diese rechtzeitig angekündigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich, selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu speichern.
  5. kulturbanause erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist damit selbst verpflichtet, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (Grafiken, Logos, Seitenlayout, etc.) zu prüfen. Dies betrifft auch die Absicherung aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte.
  6. Erhält der Kunde zur Pflege/Einsicht seines Angebotes die entsprechenden Zugangsdaten, ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat er kulturbanause hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte Leistungen von kulturbanause nutzen, haftet der Kunde auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.

E. Leistungserbringung/Leistungsphasen

  1. kulturbanause erbringt die Leistung in der Regel in drei Phasen: Konzeptphase (E. 2.), Umsetzungsphase (E. 3.), Veröffentlichungsphase (E. 4.).
  2. kulturbanause erarbeitet unter Mitwirkung des Kunden einen Plan über die zukünftige Struktur und Funktionalität des Vertragsgegenstandes. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Das Konzept wird vom Kunden am Ende freigegeben. Ein u. U. bereits vorvertraglich mit dem Kunden erstelltes Konzept gilt als freigegeben und bildet ebenfalls die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung.
  3. Nach Freigabe des Konzepts beginnt kulturbanause mit der Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts erstellt kulturbanause einen gebrauchstauglich fertigen Vertragsgegenstand, der die vereinbarten Funktionen enthält. Die Umsetzung wird vom Kunden am Ende freigegeben.
  4. kulturbanause wird den Vertragsgegenstand nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen, wo dieser sodann vom Kunden abgenommen wird (Punkt G. dieser AGB). Dies kann durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen. Der Kunde stellt hierfür kulturbanause alle notwendigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.
  5. Lehnt der Kunde Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat kulturbanause das Recht, den Vertrag zu kündigen und kann die für die Konzeptphase und/oder die Umsetzungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen.
  6. Soweit der Kunde von ihm zugesagte Termine bzw. Leistungszusagen nicht einhält, liegt die darauf begründete Verzögerung der Arbeit nicht in der Verantwortung von kulturbanause.
  7. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass das Verstreichen von ihm zugesagter Termine bzw. Leistungszusagen zu Mehrkosten führen können.

F. Mehraufwand/ Änderungswünsche

  1. Sollte der Kunde nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist kulturbanause zur Änderung nicht mehr verpflichtet. Gleichwohl kann kulturbanause diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung/Ergänzung entsteht.
  2. Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum, wobei insbesondere die Arbeitskapazität von kulturbanause im Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt werden muss. kulturbanause informiert den Kunden über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
  3. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass eine Freigabe oder Abnahme noch nicht erteilt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind.
  4. kulturbanause erbringt u. U. auch Leistungen „aus Kulanzgründen“ zunächst unentgeltlich. kulturbanause teilt dem Kunden jeweils mit, ob dies mit oder ohne Vorbehalt erfolgt.

G. Abnahme

  1. Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Kunden und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
  2. kulturbanause hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist kulturbanause berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  4. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.
  5. Fordert der Kunde kulturbanause auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.

H. Kündigung/Rücktritt

  1. kulturbanause ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor:
    1. Wenn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, die Ausführung eines Auftrags trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert oder unmöglich wird.
    2. Wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
  2. Im Fall eines solchen berechtigten Vertragsrücktritts behält kulturbanause den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil kulturbanause fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Vertrag verstößt.
  4. Die bis zu diesem Zeitpunkt von kulturbanause bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt von kulturbanause bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch kulturbanause kann der entgangene Gewinn nicht kurzfristig anderweitig realisiert werden.
  6. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Projektbeginn, ist er aufgrund der projektbezogenen Terminierung von kulturbanause verpflichtet, den aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anderweitig zu realisierenden Gewinn in folgender Abstufung anteilig zu bezahlen:
    1. Kündigung nicht mehr als 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100%
    2. Kündigung nicht mehr als 30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75%
    3. Kündigung nicht mehr als 60 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50%

I. Nutzungsrechte

  1. kulturbanause überträgt dem Kunden das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt (beabsichtigte Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes), ist das Nutzungsrecht begrenzt auf die Nutzung im Internet. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
  2. kulturbanause verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG). So erfolgt die Namensnennung im Programmiercode und beim Webdesign im Impressum einer Website.
  3. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  4. Zieht kulturbanause zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird kulturbanause deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
  5. Soweit kulturbanause „open source software“ o. ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.

J. Referenz

kulturbanause behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die dort erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen und dazu das Unternehmenslogo/CI sowie ggf. den Kunden als Case-Study auf der Webseite von kulturbanause zu thematisieren bzw. zu verwenden. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu und sichert zu, dass kulturbanause bspw. auch Screenshots der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden kann.

K. Gewährleistungsrecht

  1. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet kulturbanause nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.
  2. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen.
  3. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht kulturbanause zu. Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
  4. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch kulturbanause, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung gilt als mangelfrei.
  5. Der Kunde hat kulturbanause soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
  6. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Soft- und Hardware durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens kulturbanause nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht kulturbanause zuzurechnen, wird der Kunde kulturbanause den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.

L. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechzig (60) Monaten nach Beendigung des Vertrags fort.
  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
  4. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 20.000 EUR nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

M. Hinweis zur Datenverarbeitung

  1. kulturbanause verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  2. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet (Ausnahme: Daten im Zusammenhang mit der Auftragserstellung sowie der Abrechnung der Projekte werden an eine externe Finanzbuchhaltung sowie unsere Hausbank weitergeleitet.)
  3. Der Kunde kann seine datenschutzrechtlichen Ansprüche (Auskunft, Löschung, etc.) in der Datenschutzerklärung von kulturbanause im Internet einsehen.

N. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von kulturbanause.
  2. Für die von kulturbanause auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von kulturbanause an Dritte übertragen werden.