Zur Suche springen Zur Navigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen

Agentur für barrierefreies Webdesign

Die Erstellung einer barrierefreien Website wird für immer mehr digitale Angebote gesetzlich verpflichtend. Wir unterstützen bei der Umsetzung und Überprüfung.

Unsere Agentur-Leistungen bei der Erstellung barrierefreier Websites

Barrierefreiheit durch Verpflichtung oder Selbstverpflichtung

Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung barrierefreier Websites besteht für öffentliche Stellen von Bund und Ländern sowie andere »Träger öffentlicher Belange«. Die Anforderungen sind u.a. durch die Richtlinien WCAG und BITV festgelegt. Viele Unternehmen halten sich an diese Guidelines, obwohl sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Durch weitere europäische Richtlinien wie den »European Accessibility Act« wird die Verpflichtung immer mehr ausgeweitet. Im Zuge der Harmonisierung von unterschiedlichen europäischen Rechtsvorschriften soll diese Richtlinie bis 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und ab 2025 verbindlich gelten. Das wird in steigendem Ausmaß auch Web-Angebote von nichtstaatlichen Unternehmen betreffen.

Barrierefreies Webdesign kommt allen zugute

Barrierefreiheit (Accessibility) und eine sehr gute Benutzbarkeit (Usability) treten meist gemeinsam auf. Von einer besseren Nutzbarkeit profitieren alle Menschen, die Ihre Webseiten immer oder zeitweise eingeschränkt nutzen. Es gibt zahlreiche Situationen in denen die Ziele der Website-Betreibenden unmittelbar von einer barrierefreien Umsetzung profitieren. Der eventuellen Mehraufwände für die barrierefreie Umsetzung führen also zu einem insgesamt besseren Produkt.

Wir möchten Barrieren von Anfang an vermeiden

Je interaktiver und funktionaler Ihr Web-Angebot ist (umfangreiche Formulare, eCommerce etc.) desto schwieriger wird eine nachträgliche Umsetzung von Barrierefreiheit. Wir sorgen dafür, dass bei neuen Projekten Barrieren in Gestaltung, Technik und Struktur gar nicht erst aufkommen.

Bei bereits bestehenden Projekten, können wir durch Analyse und anschließende Umsetzung in Gestaltung und Technik dabei helfen, dass die Qualität nachträglich verbessert wird. Mit einer begleitenden sog. BITV-Selbstbewertung überprüfen wir die Qualität und schaffen die Grundlagen für rechtlich bestehende Anforderungen.

Pflicht-Inhalte für barrierefreie Websites

Im Rahmen der BITV 2.0 und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind Website-Betreibende zu einer Erklärung der Barrierefreiheit angehalten. Diese umfasst eine Nennung der durchgeführten Maßnahmen sowie die Möglichkeit zum Feedback für die Nutzenden. Zudem sind verschiedene Inhalte in sogenannter Leichter Sprache und in Gebärdensprache verfügbar zu machen.

Wir halten uns hinsichtlich formaler und inhaltlicher Vorgaben auf einem aktuellen Stand und können dazu entsprechend beraten.