Vor Kurzem habe ich über die Einführung des Google+ Buttons geschrieben, mit welchem – ähnlich dem Facebook Like-Button – Website-Inhalte bewertet und empfohlen werden können. In den Kommentaren kam damals die Frage nach einer Datenschutzerweiterung des Impressums auf. Immerhin wird für den Facebook-Button auch ein Datenschutz-Hinweis benötigt. Auf spreerecht.de wurde nun eine Vorlage veröffentlicht.
Der Artikel behandelt das generelle Problem und stellt auch einen Vergleich zur Rechtslage des Like-Buttons her. Sobald Änderungen am Datenschutz-Hinweis vorgenommen werden, wird der Artikel natürlich angepasst. Ihr findet den Muster-Datenschutz-Hinweis unter:
Jonas ist Gründer von kulturbanause. Er arbeitet an der Schnittstelle zwischen UX/UI Design, Frontend und Redaktion und hat zahlreiche Fachbücher und Video-Trainings veröffentlicht. Jonas Hellwig ist regelmäßig als Sprecher auf Fachveranstaltungen anzutreffen und unterstützt mit Seminaren und Workshops Agenturen und Unternehmen bei der Planung, der Gestaltung und der technischen Umsetzung von Web-Projekten.
Wir bieten Seminare und Workshops zu den Themen Konzept, Design und Development. Immer up-to-date, praxisnah, kurzweilig und mit dem notwendigen Blick über den Tellerrand.
Unsere Agentur in Berlin unterstützt bei digitalen Projekten mit sehr unterschiedlichem Umfang. Mit Beratung, Gestaltung und Programmierung helfen wir Menschen in verantwortungsbewussten Unternehmen dabei, online zeitgemäß zu kommunizieren.
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Hallo Jonas,
ich nutze seit einigen Tagen auf einigen meiner Seiten die so genannten „2-Klick-Buttons“ unter der Open-Source-Lizenz von heise.de
Mehr Info zu den „2-Klick-Buttons“:
http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html
Beispiel in einem Blog-Beitrag am Ende des Contents (vor der Kommentar-Funktion):
http://doku-stream.info/hacker-portrait-einer-gegenkultur.html
@Matthias: Vielen dank für den Tipp! Die Lösung kenne ich zwar, warte aber erstmal ab ob die Sachlage hierzu irgendwann etwas klarer wird.