Was ist die BITV?

Die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) legt für alle Websites öffentlicher Einrichtungen (Bund, Länder und Kommunen) die einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben fest, um als barrierefrei bewertet zu werden.

2019 wurde die BITV 2.0 veröffentlicht. Sie basiert grundlegend auf der »Europäischen Richtlinie 2016/2102«, welche die europäische Norm »EN 301 549« beinhaltet. In diese fließen unter anderem die 50 Kriterien der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) ein. Eine Einbindung der in den WCAG 2.2 hinzugekommenen Anforderungen in die überarbeitete EN 301 549 und damit in die BITV wird nicht vor Ende 2025/Anfang 2026 erwartet.

Daneben stellt die BITV 2.0 Anforderungen, die über das AA-Level hinausgehen, aber nicht unbedingt den AAA-Kriterien entsprechen. Dazu gehören bspw. Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache sowie barrierefreie PDF-Dokumente.

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