Accessibility Overlays & Overlay Tools – unsere Haltung dazu bei kulturbanause

Wir werden regelmäßig gefragt, ob wir Accessibility-Overlays für Websites einsetzen können oder die Nutzung empfehlen. Unsere Antwort ist klar: Nein. Warum wir hierzu eine so klare Haltung haben, fassen wir im Folgenden zusammen.

Was sind Accessibility Overlays und warum werden sie angeboten?

Ein Accessibility Overlay (auch Overlay Tool) ist ein JavaScript-Snippet, das nachträglich auf eine bestehende Website aufgesetzt wird und verspricht, diese automatisch barrierefrei oder zumindest barrierefreier zu machen. In der Regel erscheint ein Icon am Seitenrand, das per Klick einen Dialog öffnet, in dem Anpassungen wie Textgröße, Kontrast oder Animationen gesteuert werden können.

Echte Barrierefreiheit ist aufwändig und der rechtliche Druck wächst. Auf den ersten Blick klingt das Tool eines solchen Anbieters daher verlockend: Es ist schnell eingebunden, soll die Website WCAG-konform machen, rechtliche Risiken minimieren und Menschen mit Behinderungen helfen.

Leider ist das ist nicht der Fall.

Warum wir Overlays nicht einsetzen und davon abraten

Sie bieten keinen gleichwertigen Zugang

Beginnen wir mit einem Punkt, der uns persönlich wichtig ist, auch wenn er nicht direkt in den Anforderungskatalogen abgebildet ist: Wir möchten für alle Menschen einen möglichst gleichwertigen Zugang zu Informationen und Funktionen schaffen. Ein Button, der per Klick Barrieren deaktiviert und nur von den Personen geklickt werden muss, die ohnehin bereits mit höherem Aufwand konfrontiert sind, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Overlays funktionieren technisch nicht zuverlässig

Overlays können fundamentale Barrierefreiheitsprobleme nicht lösen. Fehlerhafte ARIA-Auszeichnung oder schlechte Tastaturnavigation lassen sich nicht per nachträglichem Script heilen. Litz Digital zeigt, dass viele WCAG-Kriterien schlicht nicht automatisiert prüfbar sind.

Sie verschlechtern die Nutzererfahrung für betroffene Menschen

Menschen, die auf Hilfstechnologien angewiesen sind, haben ihren Browser und ihr Gerät bereits individuell konfiguriert. Ein Overlay, das diese Einstellungen überschreibt oder mit ihnen konkurriert, hilft nicht, es schadet. Hinzu kommt ein Performance-Problem: Das zusätzliche JavaScript belastet schwächere Geräte überproportional. Menschen mit Behinderungen sind laut A11y Project statistisch häufiger von wirtschaftlicher Benachteiligung betroffen, nutzen also öfter günstigere Hardware.

Sie bieten keinen rechtlichen Schutz

Overlays werden häufig mit dem Versprechen des Rechtsschutzes verkauft. Worin das begründet sein soll, erschließt sich uns nicht, denn offizielle Stellen raten explizit von der Nutzung ab (s.u.). Laut Litz Digital haben Klagen gegen Websites mit Overlays sogar zugenommen.

Sie sind datenschutzrechtlich problematisch

Das Overlay Fact Sheet weist darauf hin, dass einige Overlays den Einsatz von Hilfstechnologien erkennen und damit den Behinderungsstatus von Menschen ohne deren Einwilligung offenlegen. Manche Anbieter speichern diese Daten sogar seitenübergreifend mittels Cookies.

Sie sind ein Sicherheitsrisiko

Overlays sind Drittanbieter-Scripte mit weitreichendem Zugriff auf die Website. Das A11y Project weist auf ein konkretes Beispiel hin: Das BrowseAloud-Overlay wurde gehackt und missbraucht, um auf tausenden Websites Kryptowährungen zu schürfen. Manche Overlay-Scripte erkennen und deaktivieren außerdem Accessibility-Prüfwerkzeuge wie Axe oder WAVE, was eine unabhängige Qualitätsprüfung aktiv erschwert.

Barrierefreiheit ist ein Prozess

Echte Barrierefreiheit entsteht durch sorgfältige Konzeption, semantisch korrekten Code, kontinuierliche Prüfung und das Einbeziehen von betroffenen Personen. Sie muss von Anfang an mitgedacht und stetig optimiert werden. Sie lässt sich nicht im Nachhinein überbügeln.

Was sagen Fachleute?

Die Einschätzung von Expertinnen, Experten und Prüforganisationen zum Thema »Accessibility Overlay« ist eindeutig:

BIK BITV-Test: Kein Prüfsiegel für Overlay-Seiten

Der BIK BITV-Test – die zentrale deutsche Prüfinstanz für Web-Barrierefreiheit – hat seine Testmethodik angepasst: Websites mit Overlay-Tools erhalten kein BIK-Prüfsiegel. In einem ausführliche Blogbeitrag stellt BIK fest: 

In keinem Fall war ein Overlay in der Lage, eine nicht barrierefreie Seite quasi automatisch WCAG- bzw. BITV-konform zu machen.

BFIT-Bund: Keine Rechtskonformität

Auch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik ist unmissverständlich: Overlay-Tools machen eine nicht barrierefreie Website nicht automatisch gesetzeskonform. Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik stellt fest, dass nur ein kleiner Teil der über 100 Barrierefreiheits-Anforderungen automatisiert prüfbar ist – und noch weniger automatisiert behebbar.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass Webauftritte öffentlicher Stellen nur barrierefrei sind, wenn sie die sich aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 ergebenden Anforderungen zur Barrierefreiheit auch ohne die Verwendung von Overlay-Tools erfüllen.

EU-Kommission: Overlays sind keine angemessene Lösung

Die Europäische Kommission hat auf ihrer offiziellen Seite zur Web-Barrierefreiheit einen eigenen Abschnitt zu Overlay Tools veröffentlicht und schreibt: 

Overlays, or any other tools which do not ensure the website itself meets the detailed criteria of the standard, are not an appropriate solution. […] It is best to fix accessibility issues at their source.

Das Europäische Behinderungsforum sowie Menschen mit Behinderungen und Accessibility-Fachleute haben demnach ausdrücklich Bedenken gegenüber dem Einsatz von Overlays geäußert.

Die internationale Fachgemeinschaft

Eine WebAIM-Umfrage ergab, dass 67 % der Accessibility-Fachleute Overlays als »gar nicht« oder »kaum« effektiv beurteilen. Unter Menschen mit Behinderungen steigt dieser Wert auf 72 %.

Das Overlay Fact Sheet – unterzeichnet von über 1000 Accessibility-Profis weltweit – bringt es auf den Punkt:

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die vom Overlay-Widget bereitgestellten Funktionen einen nennenswerten Zusatznutzen liefern, denn wenn diese Funktionen notwendig für die Nutzung der Website wären, würden sie für alle Websites benötigt, mit denen der Nutzer interagiert. Stattdessen ist das Widget – bestenfalls – eine redundante Funktionalität zu dem, was der Benutzer bereits hat.

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Geschrieben von:

Jonas Hellwig

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Jonas ist Gründer von kulturbanause. Er arbeitet an der Schnittstelle zwischen UX/UI Design, Frontend und Redaktion und hat zahlreiche Fachbücher und Video-Trainings veröffentlicht. Jonas Hellwig ist regelmäßig als Sprecher auf Fachveranstaltungen anzutreffen und unterstützt mit Seminaren und Workshops Agenturen und Unternehmen bei der Planung, der Gestaltung und der technischen Umsetzung von Web-Projekten.

Jonas Hellwig bei Mastodon, LinkedIn, Xing und YouTube.

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