Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Gem. Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Informationen zum AV Vertrag
Wenn Sie als Kunde von kulturbanause personenbezogene Daten an uns weitergeben, sind Sie nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet einen AV-Vertrag mit uns zu schließen. In diesem Vertrag werden sowohl für den Auftraggeber (Kunde) als auch für den Auftragnehmer (kulturbanause) Befugnisse und Weisungen geregelt sowie Rechte und Pflichten beider Parteien festgeschrieben.
Was muss getan werden?
Wir haben für Sie unter folgendem Link einen vorformulierten Vertrag im PDF-Format bereitgestellt:
- Tragen Sie Ihre Firmendaten auf Seite 1 ein.
- Prüfen Sie den Vertrag auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere die Anlage 1 (Seite 10), in der dokumentiert ist, welche Daten Sie an uns weitergegeben haben und ob Ihr Unternehmen besonderen gesetzlichen Regeln unterliegt.
- Unterschreiben Sie den Vertrag auf Seite 9.
- Senden Sie den unterschriebenen Vertrag inkl. aller Seiten und Anhänge an info@kulturbanause.de. Sie erhalten von uns ein gegengezeichnetes Exemplar per Mail zurück.